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An wen wird die EhrenamtsCard im Landkreis Cham vergeben?
An ehrenamtlich Tätige, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
- mindestens drei Jahre aktiv bzw. seit Gründung in einem Verein, einer Organisation oder einer Initative eingebunden waren,
- im Landkreis Cham wohnen und/oder ihr ehrenamtliches Engagement im Landkreis Cham ausüben,
- keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen,
Engagierte, die mehr als 20 Jahre tätig sind, können die "Goldene EhrenamtsCard" erhalten, die zusätzliche Vorteile bringt.
Wie wird die EhrenamtsCard beantragt
Ihr Verein, Verband, Ihre Organisation oder Gemeinde stellt einen Antrag beim Treffpunkt Ehrenamt, in dem muss Ihr ehrenamtliches Engagement auf dem zur Verfügung gestellten Antragsformular bestätigt werden.
Wie lange ist die EhrenamtsCard gültig?
Die EhrenamtsCard ist bis 31.12.2011 und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses gültig. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die EhrenamtsCard neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das Bürgerschaftliche Engagement aufgegeben wird, ist die EhrenamtsCard dem Treffpunkt Ehrenamt wieder zurückzugeben.
Wann wird die EhrenamtsCard vergeben?
Die Vergabe erfolgt durch den Landrat im Rahmen einer kleinen Feier. Sie ist mehrmals im Jahr vorgesehen. Termine und Bewerbungsfristen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
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